
Der Reichswald im Kreis Kleve – Wege, Natur und Herausforderung
Der Reichswald im Kreis Kleve ist eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Nordrhein-Westfalens – und ein Paradies für alle, die die Natur zu Pferd erleben möchten. Zwischen uralten Buchen, sandigen Wegen und stillen Lichtungen finden Reiterinnen und Reiter ein weit verzweigtes Wegenetz mit über 500 Kilometern ausgewiesenen Reitwegen, verteilt über alle 16 Städte und Gemeinden des Kreises.
Doch so beeindruckend diese Zahl ist, so viel Rücksicht und Planung erfordert jeder Ausritt: Denn die Frage „Wo darf ich reiten?“ ist im Reichswald keineswegs trivial. Manche Wege führen durch Schutzgebiete, andere sind nur eingeschränkt nutzbar, und die Regelungen unterscheiden sich teils je nach Zuständigkeit des Forstes.
Ausführliche Informationen und Regelungen finden sich auf der Webseite des Kreises Kleve unter dem Thema Reiten im Kreis Kleve
Regeln für Reiter – Kennzeichen, Plakette und Allgemeinverfügung
Auf der Website des Kreises Kleve werden Reiterinnen und Reitern wichtige Hinweise gegeben:
Ein gut sichtbares Reitkennzeichen am Pferd ist Pflicht, ebenso wie eine jährliche Reitplakette. Über die sogenannte Reitabgabe finanzieren diese Kennzeichen die Pflege und Instandhaltung des Reitwegenetzes – also das, was den sicheren Ausritt überhaupt erst möglich macht.
Die rechtliche Grundlage dieser Regelungen bildet die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve. Sie legt fest, in welchen Waldflächen das Reiten nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt ist und wo Einschränkungen bestehen.
In der ergänzenden Begründung der Reitbeschränkung wird erläutert, warum diese Regelungen notwendig sind: Zum Schutz sensibler Lebensräume, zur Vermeidung von Bodenschäden und zur Rücksichtnahme auf andere Waldbesucherinnen und -besucher.
So zeigt sich: Die Reitplakette ist keine bloße Formalität, sondern Teil eines abgestimmten Systems, das Naturerlebnis und Naturschutz in Einklang bringt.



Karten, Orientierung und praktische Hinweise für Ausritte
Der Kreis Kleve verweist zur Orientierung für Reiterinnen und Reiter auf das GeoPortal Niederrhein unter dem Themenbereich „Freizeit und Kultur“ können dort die ausgewiesenen Reitwege im gesamten Kreisgebiet eingesehen werden. Die Karte bietet eine gute erste Übersicht, ist aber nach Meinung vieler Reiterinnen und Reiter nicht immer intuitiv zu bedienen – insbesondere, wenn es um die genaue Unterscheidung zwischen erlaubten und gesperrten Wegen geht.
Neben dem interaktiven Portal stellt der Geodatenkatalog Niederrhein
einen ergänzenden Datensatz bereit, der die Grundlage der Kartenansicht bildet und detaillierte Informationen zu Reitwegen, Schutzgebieten und Forstgrenzen liefert. Diese Daten können insbesondere für Reiterinnen und Reiter nützlich sein, die ihre Touren mit GPS-Geräten oder Apps wie Komoot oder Outdooractive planen möchten.
Trotz der digitalen Hilfsmittel gilt jedoch: Eine vollständige Beschilderung der Reitwege vor Ort ist nicht überall vorhanden. Immer wieder berichten Reiterinnen und Reiter, dass markierte Wege im Gelände schwer zu finden sind oder Beschilderungen verwittert bzw. überbewachsen sind. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit der Karte vertraut zu machen und die Route idealerweise offline zu speichern, um auch ohne Mobilfunkempfang sicher navigieren zu können. Wer sich vorbereitet, vermeidet Missverständnisse und trägt dazu bei, dass das Miteinander von Reitern, Spaziergängern und Naturschutz gleichermaßen respektvoll bleibt.

Geoportal
Politische Diskussion: Reitrecht und aktuelle Entwicklungen
Politisch ist die Situation im Kreis Kleve aktuell ebenfalls interessant: Laut Antenne Niederrhein hat die FDP-Kreistagsfraktion beantragt, die Allgemeinverfügung von 2017 aufzuheben. Die Liberalen berufen sich dabei auf das Landesnaturschutzgesetz NRW, das grundsätzlich eine Reiterlaubnis vorsieht. Ähnliche Klagen des Vereins der Freizeitreiter und Fahrer führten in anderen Städten und Kreisen bereits zur Aufhebung vergleichbarer Gemeindeverfügungen. Ziel der FDP ist es, eine rechtliche Klarheit zu schaffen und mögliche Klagen im Kreis Kleve zu vermeiden. Zusätzlich haben die Grünen im Landtag NRW die Umsetzung der Liberalisierung des Reitrechts im Wald kritisch begleitet. In einer Anfrage an die Landesregierung wird erläutert, dass das Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 58) zwar grundsätzlich Reiten auf Waldwegen erlaubt, Kreise jedoch weiterhin Einschränkungen durch Allgemeinverfügungen erlassen können. Ein endgültiger Beschluss oder eine Umsetzung ist bislang öffentlich nicht dokumentiert.
Wer den Reichswald zu Pferd erleben möchte, sollte sich vorab informieren und die geltenden Regeln kennen.
Mit Reitkennzeichen, Rücksicht und einem Blick auf die offiziellen Reitkarten wird der Ausritt zum echten Naturerlebnis – sicher, respektvoll und im Einklang mit Flora, Fauna und anderen Waldnutzerinnen und -nutzern.
Der Reichswald bleibt damit, trotz aller Regelungen, ein Ort, an dem Natur und Freiheit harmonisch zusammenfinden – vorausgesetzt, man begegnet ihm mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein.